Förderverfahren (mit vorheriger Bekanntmachung)
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen vorzulegen.
Skizzen können zu den aktuellen Bekanntmachungen eingereicht werden. Sie finden Sie unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen. In den Bekanntmachungen werden die jeweiligen Bedingungen zur Einreichung von Projektskizzen ausführlich beschrieben.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
- Bedeutung des Forschungsziels
- Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes,
- Qualifikation der Partner
- Projektmanagement und ggf. Verbundstruktur; Kosten-Nutzen-Verhältnis
Ein sehr wichtiger Bewertungsaspekt ist für die meisten Forschungsvorhaben auch die Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, die Kommerzialisierungsperspektive und das Marktpotenzial.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) dringend empfohlen. Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Alternativ können diese auch unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Gern beraten wir Sie bei Fragen rund um Forschungsförderung und Antragstellung. Die Ansprechpartner finden Sie jeweils unter den einzelnen Förderthemen sowie eine Gesamtübersicht im Servicebereich.